Wie kann ich ein Rezept nachbestellen?
- Sie sind ein Patient unserer Praxis.
- Es besteht eine Dauerverordnung.
- Es können keine neuen Medikamente bestellt werden.
- Das Rezept kann nur gegen Vorlage der Krankenversicherungskarte abgeholt werden.
Wenn Sie diese Aussagen mit - JA - beantworten können, dürfen Sie hier ihre Bestellung aufgeben.
Wann ist meine Bestellung vorbereitet?
Rezeptbestellungen werden von uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt bearbeitet.
Bestellungen die am Wochenende eingegangen sind, können frühestens am Dienstag abgeholt/eingelöst werden.
E-Rezepte:
Ab dem 15.01.2024 erhalten Sie in unserer Praxis ausschließlich E-Rezepte.
Wenn Ihre Versichertenkarte für das aktuelle Quartal noch nicht bei uns eingelesen wurde, können wir Ihr E-Rezept nicht versenden.
Bitte kommen Sie mit Ihrer Versichertenkarte in die Praxis. Sobald diese eingelesen wurde, können wir Ihr E-Rezept versenden. Alle weiteren E-Rezepte können dann im laufenden Quartal ohne erneutes Vorlegen Ihrer Versichertenkarte versendet werden.
Als E-Rezept versendet werden können ausschließlich: |
NICHT als E-Rezept versendet werden können: |
- Tabletten/Tropfen/Lösungen - Insuline - Salben - Ampullen |
- Privatrezepte und grüne Rezepte - Rollator/Duschhocker/Badewannenlifter usw. - Nadeln - Teststreifen - Verbandsmaterial - Impfstoffe - Produkte für die enterale Ernährung - Medizinprodukte - BTM Rezepte (Betäubungsmittel) - Krankengymnastik/Logopädie/Ergotherapie |
Weitere Infos zum E-Rezept erhalten Sie hier: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/
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